Kündigung

Der Austritt aus dem Verein ist zum 31.12 eines jeden Jahres unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist möglich. D.h. muss die Kündigung dem Verein spätestens am 31. Oktober des laufenden Jahres vorliegen. Sollte die Kündigung nicht zum 31. Oktober des laufenden Jahres vorliegen, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres. Eine weitere Kündigung muss dann nicht mehr eingereicht werden!

 

Die Kündigungen sind schriftlich (brieflich) unter Angabe einer aktuellen Anschrift an den 1. Vorsitzenden zu richten.

 

 

Änderungen 

von Bankverbindungen, Anschriften, etc. sind schriftlich beim Kassenwart oder einem Trainer abzugeben.

 

 

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